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Seit 1. Oktober gilt jetzt für die E-Scooter die sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt, ein Geschädigter muss nur noch nachweisen, dass der Schaden beim Betrieb eines E-Scooters entstanden ist. Wenn er sich nicht entlasten kann, haftet der Halter – bei Mietrollern also normalerweise das Verleihunternehmen. In Frankfurt wurde eine weitere Steigerung der Unfallzahl registriert: im Halbjahr waren es 350 Unfälle. Hauptursachen seien das verbotene Fahren auf Fahrbahnen und Gehwegen, die Nutzung eines Rollers durch mehr als eine Person, das Missachten von Ampeln, Alkoholeinfluss und das Einfahren in den fließenden Verkehr. Die FAZ hat ein Luftbild gemacht (siehe Foto). Weiß jemand wo das ist?