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Für Interessierte,nicht nur Ver.dianerInnen, hoffentlich machen viele mit! ▶️Demo- Treffpunkt: Platz der Menschenrechte, 10. Juni um 12:30 Uhr https://linktr.ee/sozialstaatretten_verdi Mit besten Wünschen ! Jasmin

⚠️Verbraucherzentrale warnt: Vorsicht vor dieser angeblichen Elster-Mail | WEB.DE https://share.google/3aEq4GgdUNiczikED 👁👁 Mit besten Wünschen! Jasmin

Für Interessierte und Menschen, die das betrifft! EuGH: Leistungskürzungen und Leistungsstreichungen in Dublin-Fällen sind unzulässig ▶️Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in bemerkenswerter Klarheit festgestellt, dass die deutschen Leistungskürzungen in Dublin-Fällen auf das rein physische Existenzminimum unionsrechtswidrig waren. Diese Entscheidung hat eine erhebliche Bedeutung, die weit über die konkrete Fallkonstellation hinausreicht und auch nach Inkrafttreten der GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 relevant bleiben wird. Prägnant zusammengefasst sagt der EuGH: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Die Rechtsprechung des EuGH bedeutet: Die früheren Leistungskürzungen nach § 1a Abs. 7 AsylbLG a. F. für Gestattete und vollziehbar ausreisepflichtige Personen ohne Duldung im Dublin-Verfahren auf das rein physische Existenzminimum waren unionsrechtswidrig. Die bisherigen Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG für denselben Personenkreis sind erst recht unionsrechtswidrig. Die Leistungsstreichungen nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 AsylbLG bleiben auch nach Inkrafttreten der neuen GEAS-Regelungen am 12. Juni 2026 unionsrechtswidrig. Auch die sonstigen Leistungskürzungen für andere Personengruppen (§ 1a AsylbLG) sowie die Leistungsstreichungen in sogenannten „Anerkannten-Fällen“ (§ 1 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG) dürften jedenfalls in ihrer derzeitigen Ausgestaltung ebenfalls unionsrechtswidrig sein. Das EuGH-Urteil bietet einen wichtigen Ansatzpunkt, um für Klient*innen die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums durchzusetzen sowie Verelendung und Schutzlosigkeit zu verhindern. ▶️In dieser Arbeitshilfe werden die Argumentation des EuGH und die praktischen Auswirkungen der Entscheidung detailliert dargestellt. ▶️Umfassend, mit Beratungshinweisen bei der GGUA: https://t1p.de/qqg5q Quelle: Thomé Newsletter 19/26 Mit besten Wünschen! Jasmin

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/minijob-rueckkehr-in-die-rentenversicherung-jetzt-moeglich Mit besten Wünschen!