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Während zu Zeiten der Kelten und Römer die wichtige Handelsroute Antsaniva („Hohe Straße“) durch Nied noch überwiegend zu Fuß, mit Handkarren oder Fuhrwerken genutzt wurde, hat sich dieses Bild heute massiv gewandelt. Sind uns aus der damaligen Zeit keine verkehrlichen Probleme aktenkundig, so hat sich durch die Fahrzeugzunahme die Verkehrsdichte bis heute massiv erhöht, was mit einem überlasteten Verkehrsraum und häufigen Parkverstößen einhergeht. Anlass und Identifizierung der wichtigsten Kontrollbereiche Im Rahmen der Beiratssitzungen "Soziale Stadt Nied" am 31. Oktober 2024 und 5. Mai 2025 wurden auf Initiative des Beirates verschiedene Örtlichkeiten diskutiert, an denen gegen die einschlägigen Parkregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen wird. Letztlich wurden durch den Beirat drei Gebiete im Siedlungsteil Alt-Nied, der Büchersiedlung und in Nied-Süd identifiziert und empfohlen, an denen Sonderkontrollen durchgeführt werden sollten. Die Wahl fiel auf diese Viertel, da sie zum einen besonders sicherheitsrelevant sind – u.a. als Schulwege. Zum anderen besteht dort aufgrund der Einbahnstraßenregelungen bzw. der Ringerschließung nur wenig Durchgangsverkehr. Die dort Parkenden – überwiegend Anwohnende oder Gewohnheitsparker – sollten aus den Verwarnungen ihre Folgen ziehen und somit die Kontrollen eine möglichst große Wirkung entfalten. Schwerpunktkontrollen in Alt-Nied, der Büchersiedlung und Nied-Süd Die Schwerpunktkontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei erfolgten von Anfang März bis Mitte Oktober 2025. In Alt-Nied fanden in diesem Zeitraum an 33 Tagen Kontrollen statt. Dabei wurden 205 Parkverstöße, überwiegend in der Franz-Simon-Straße, Lotz- und Sauerstraße zur Anzeige gebracht. Zumeist lag verbotswidriges Parken auf dem Gehweg vor (Verstoß gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO), sowie die Missachtung des Parkverbots bis zu fünf Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO). 38 Fahrzeuge mussten wegen grober, verkehrsgefährdender oder -behindernder Verstöße abgeschleppt werden. Dies trat überwiegend in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen auf. Die Ursache war meist das Zuparken von Gehwegen oder das Parken im Haltverbot. Besonders das Parken in Einmündungen stellt ein erhebliches Verkehrssicherheitsrisiko dar, weil wichtige Sichtachsen verdeckt werden. Die bundeseinheitliche Sanktionshöhe von zehn Euro für den Grundtatbestand wird diesem Risiko jedoch auch aus Behördensicht in keiner Weise gerecht. Beim Gehwegparken beträgt das Bußgeld beispielsweise 55 Euro. Des Weiteren war ein E-Scooter unter Missachtung der Sorgfaltspflichten (§ 1 Abs. 2 StVO) derart auf dem Gehweg platziert, dass nicht nur der Verstoß angezeigt wurde, sondern dieser kostenpflichtig umgestellt werden musste. In der Büchersiedlung in Nied-Nord gab es im März, April und September an 16 Tagen Sonderkontrollen. Hierbei wurden 67 Parkverstöße angezeigt, vor allem wegen verbotswidrigen Parkens außerhalb gekennzeichneter Parkflächen im Verkehrsberuhigen Bereich in der Therese-Herger-Anlage (Zeichen 325, sogenannte Spielstraße) und Gehwegparkverstöße im Ferdinand-Scholling-Ring. Die Sanktionshöhe liegt auch hier bei zehn Euro). Zwei Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden, darunter ein dauergeparkter Kfz-Anhänger (Verstoß gegen § 12 Abs. 3b StVO). Die Straßen dieser Siedlung sind alle als Schulwege deklariert. Die Zuständigkeit liegt hierfür beim Stadtschulamt, Anregungen sollten über die einzelnen Schulen erfolgen. In Nied-Süd erbrachten 47 Kontrolltage sogar 574 Anzeigen. Schwerpunkt waren Gehwegparkverstöße in der Landauer Straße. Die vier durchgeführten Abschleppungen betrafen vor allem Fahrzeuge, die in oder vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt waren (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO). Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es ist durch Zeichen 315 oder eine Bodenmarkierung erlaubt. Verstöße mögen zwar an vielen Stellen in Wohngebieten aus verschiedenen Gründen geduldet sein, aber dennoch muss stets damit gerechnet werden, dass Behörden einschreiten. Insgesamt betrachtet entfielen auf die 846 Anzeigen je 37 Prozent auf das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg und auf das Parken im Haltverbot (Zeichen 286 und 283). Sechs Prozent alle Ordnungswidrigkeiten zeichnete sich durch das Ignorieren der Grenzmarkierungen für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299) aus, fünf Prozent durch das verbotswidrige Parken im verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) und vier Prozent betrafen das Parkverbot in Einmündungs- oder Kreuzungsbereichen. Unter sonstige Verstöße fallen insbesondere das Zuparken von Schwerbehindertenparkplätzen, Feuerwehrzufahrten oder abgelaufene Hauptuntersuchungen.
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