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Jetzt kostenlos anmeldenBiete meine Piaggio Vespa Granturismo 200L für Bastler an. Zuerst das Gute: es ist die letzte Baureihe, die ohne viel Elektronik auskommt, deshalb überlege ich selber noch ob ich sie wieder herrichten. Eine gute Maschine, die zu lange auf der Straße stehen mußte und viel zu lange nicht gewartet wurde. Aber soweit ist sie ohne schlimmen Rost. Momentan ist sie nicht fahrtüchtig weil die Benzinleitung erneuert werden muss. Schläuche und Kraftstoff-Filter. Wären im Paket enthalten. Dann müsste sie schon wieder fahren. Das tat sie bis August sehr zuverlässig. Sie hätte auch noch bis November TÜV. Dann wären allerdings ein neuer Hinterreifen und Bremsbeläge fällig. Fotos folgen und weitere Infos per PN oder Telefon
Der Anwohnerausweis gilt nach Aussage Herrn Pfeiffers nur in der Straße, in der der Anwohner ansässig ist, nach der Herrn Pauls in der gesamten Zone, die dafür ausgewiesen ist. Die Konsequenz ist, dass ein Anwohner, der den Ausweis für teures Geld erstanden hat, beim Parken in einer anderen Zone genauso wie jeder andere Fremdparker behandelt wird, dh er hat pro angefangene halbe Stunde Parkzeit einen Betrag von 1,50 € zu entrichten, wobei die Parkzeit auf 3 Stunden begrenzt ist. Der Kaffeeklatsch bei weiter entfernt wohnenden Freunden kann dann per nur Stoppuhr und mit wohl gefülltem Geldbeutel stattfinden !!! Auch die in der Beschlussvorlage ausdrücklich aufgeführte "angemessene Berücksichtigung der Belange von Besuchern" ist offensichtlich irgendwie übersehen worden. Weiterhin wurde explizit vorgeschrieben, dass den Anwohnern tagsüber 50% der vorhandenen Parkfläche zur Verfügung stehen soll, abends 75%. Wie soll das umgesetzt werden? Gibt es eine räumliche Begrenzung derart, dass zB nur ein gewisser prozentualer Straßenabschnitt für Fremdparker kostenpflichtig zur Verfügung steht, der übrige Teil jedoch ausschließlich von Anwohnern genutzt werden kann? Eine Antwort blieb aus. Der Clou ist jedoch die Tatsache, dass außerhalb des Bewirtschaftungszeitpunkts, der zur Zeit um 20 00 Uhr endet, wobei man sich vorbehält, diese Zeitgrenze noch flexibel zu gestalten, jedermann wieder unangefochten, kostenfrei und ohne Zeitlimit im gesamten Stadtgebiet parken kann. Das heißt de facto.: Priorisiert sind Anwohner gegenüber fremden Drittparkern nur im Zeitraum zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr dadurch, dass sie für einen Parkplatz, der ihnen jedoch keineswegs garantiert ist, sondern um den sie weiterhin mit Dritten konkurrieren, wenn sie einen Parkausweis für 360 € erstanden haben, kein zusätzliches Entgelt mehr entrichten müssen und keinem zeitlichen Limit unterliegen.. Es ist auch nicht etwa so, dass dann ein bestimmter Straßenabschnitt lediglich den Anwohnern vorbehalten ist, der Rest von Fremdparkern genutzt werden kann. Nein, alles bleibt beim Alten. Der Kampf um die Parkplätze geht damit unangefochten weiter, genauso wie bisher. Catch as catch can -- es herrscht weiterhin der Status quo ante, nur mit dem zu vernachlässigendem Unterschied, dass nunmehr alle Parkplatzsuchenden Autofahrer zur Kasse gebeten werden.
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