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Jetzt kostenlos anmeldenSorry das Foto ist nicht so gut geworden. dieser Elch 🫎 wartet sehnlichst auf der Burghofstraße Ecke Karolingerstraße & möchte ganz dringend nach Hause.
Hallo, Ich verkaufe diesen Entsafter der Marke Philips. Der Entsafter hat leichte Gebrauchsspuren, ist aber voll funktionstüchtig. Eine Gebrauchsanweisung ist ebenfalls vorhanden.
Weil ich seit über einem Jahr rauchfrei bin, können diese Materialien weiterziehen. An Selbstabholer abzugeben

Hallo liebe Nachbarn, hier ein Auszug von der Webseite der Polizei Düsseldorf, den gesamten Artikel findet ihr unter dem nachfolgenden Link: "Kurz vor Start des Straßenkarnevals wendet sich die Düsseldorfer Polizei an die Feiernden und gibt Präventionstipps zum Thema "Taschendiebstahl". Tausende Menschen werden, wie in jedem Jahr, ausgelassen auf den Straßen, in Kneipen und Lokalen überwiegend in der Altstadt feiern. Taschendiebe nutzen das Gedränge, die teils alkoholisierten Jecken und die Sorglosigkeit der Feiernden aus, um an Beute zu gelangen. Die Kriminellen agieren häufig in Gruppen, gehen arbeitsteilig vor und werden zunehmend erfinderischer." Ebenfalls in Verbindung mit den närrischen Tagen sind vermutlich auch wieder die sog. "Antänzer" unterwegs; näheres dazu: Der Antanztrick ist eine Form des Trickdiebstahls, bei der Täter Opfer in Menschenmengen oder im Ausgehviertel unter Vorwand körperlicher Nähe (Tanzen, Umarmen) ablenken, um Wertsachen wie Geldbörsen oder Handys zu stehlen. Oft agieren Gruppen, wobei einer ablenkt und ein anderer den Diebstahl begeht. Prävention: Wertsachen in verschlossenen Innentaschen nah am Körper tragen. Verhalten: Distanz zu Fremden wahren, bei "Antanzen" lautstark abwehren. Maßnahme: Im Falle eines Diebstahls sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Täterprofil: Oft junge, teils organisierte Gruppen in Partynähe. Körperkontakt als Ablenkung: Täter nutzen tänzerische oder fröhliche Bewegungen, um das Opfer zu verwirren und unbemerkt in Taschen zu greifen. Gefahrenzonen: Besonders betroffen sind stark frequentierte Bereiche wie Diskotheken, Bahnhöfe oder Public-Viewing-Events. Strafrecht: Dies ist ein Diebstahl gem. § 242 StGB, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. https://duesseldorf.polizei.nrw/presse/kurz-vor-den-tollen-tagen-in-der-landeshauptstadt-polizei-warnt-vor-taschendieben-und-gibt-praeventionstipps-0