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"Elektronische Patientenakte (ePA): Gesundheitsdaten aus Deutschland womöglich nicht sicher vor Zugriff aus den USA. Die elektronische Patientenakte steht in der Kritik: Laut einer Anfrage der Linken könnten deutsche Gesundheitsdaten über Umwege bei US-Behörden landen. Sicherheitsmängel und unklare Zuständigkeiten werfen Fragen auf. Die Debatte rund um die elektronische Patientenakte (ePA) reißt nicht ab. Eine neue parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke bringt erneut besorgniserregende Details ans Licht. Die Sorge ist dabei nicht nur die grundsätzliche Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten. Vielmehr besteht offenbar die reale Möglichkeit, dass diese Daten unbeabsichtigt in die Hände von US-Behörden gelangen könnten. Die Abgeordneten der Linksfraktion wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Schutzmaßnahmen konkret dafür sorgen, dass keine ePA-Daten in die USA übermittelt werden. Die Antworten der Bundesregierung fielen jedoch teils lückenhaft und stellenweise ungenau aus. Auslöser für die Nachfrage war die Aussage des Chefjustiziars von Microsoft Frankreich. Dieser hatte im Juni 2025 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erklärt, dass Microsoft auf Anordnung von US-Behörden auch Daten europäischer Bürger weitergeben müsste, gestützt auf den sogenannten CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act). Dieses US-Gesetz verpflichtet amerikanische Technologieunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Daten selbst dann, wenn diese außerhalb der Vereinigten Staaten gespeichert werden. Ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass ePA-Daten unter den CLOUD Act fallen, beantwortete sie lediglich mit dem Hinweis auf bestehende Verträge zwischen den Krankenkassen und den technischen Dienstleistern. Daraufhin hat Netzpolitik.org bei mehreren großen Krankenkassen nachgehak, darunter die Techniker Krankenkasse, die Barmer GEK und die DAK. Klare Antworten gab es jedoch keine. Stattdessen verwiesen die Krankenkassen auf die Gematik, die für die technische Ausgestaltung der ePA zuständig ist. Was am Ende bleibt, ist große Unklarheit: Es ist momentan völlig offen, ob die sensiblen Patientendaten tatsächlich effektiv geschützt sind. Regierung macht falsche Angaben zur Sicherheit der ePA In ihren Stellungnahmen verweist die Bundesregierung auf „umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen“. Außerdem wird behauptet, dass ein Zugriff durch Dritte nur mit dem „Schlüssel der Versicherten“ möglich sei. Diese Formulierung lässt vermuten, dass es sich um eine individuelle Verschlüsselung pro Patient handelt. Tatsächlich gibt es eine solche patientenspezifische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedoch nicht. Zwar war sie ursprünglich für die ePA vorgesehen, wurde aber vor dem großflächigen Rollout wieder verworfen. Frühere ePA-Versionen speicherten die Zugangsschlüssel zudem direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten. Auch dieses Sicherheitsmerkmal wurde vor der breiten Einführung gestrichen. Heute befinden sich die Schlüssel auf den Servern des jeweiligen ePA-Dienstleisters. Das Bundesgesundheitsministerium hält die aktuelle Lösung dennoch für ausreichend sicher. In der Praxis konnte diese Einschätzung allerdings nicht bestätigt werden: In den vergangenen Monaten haben Mitglieder des Chaos Computer Clubs mehrfach demonstriert, wie sich die Zugriffskontrollen der ePA umgehen lassen. In solchen Fällen bietet auch die vorhandene Verschlüsselung keinen effektiven Schutz mehr. Einige dieser Schwachstellen wurden mittlerweile behoben, andere Sicherheitslücken bestehen jedoch weiterhin. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt konkrete Lösungen erst für das Jahr 2026 in Aussicht. Gegenwärtig ist die IBM Deutschland GmbH Hauptdienstleister für die technische Infrastruktur der ePA. Über zwei Drittel aller elektronischen Patientenakten in Deutschland werden aktuell auf IBM-Systemen betrieben. Dabei ist IBM Deutschland ein Tochterunternehmen des US-Konzerns IBM Corporation. Das bedeutet: US-Behörden könnten unter Berufung auf den CLOUD Act tatsächlich Zugriff auf deutsche Gesundheitsdaten fordern. Dass die Bundesregierung aktuell keine Schritte unternimmt, diese Abhängigkeit von einem US-Unternehmen zu verringern, verstärkt die Bedenken zusätzlich. Stella Merendino, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, übt deutliche Kritik. Sie bezeichnet die aktuelle Umsetzung der elektronischen Patientenakte als „mangelhaftes und fahrlässiges Prestigeprojekt“. Die Konsequenzen möglicher Datenschutzprobleme müssten letztlich die Nutzer tragen." Quelle: Viren-Ticker

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