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Jetzt kostenlos anmeldenAm Ufer des Sees Genezareth erkundigt sich ein Tourist beim Fährmann: „Wie teuer ist denn die Überfahrt?“ - „Neunzig Dollar.“ – „Das ist ja Wucher“, protestiert der Fremde. „Nun ja, schließlich ist Jesus ja auch über diesen See zu Fuß gegangen!“ – „Kein Wunder, bei diesen Preisen.“ Bewege Dich umsichtig und `ne sonnige Woche Klaus
Mein Mann ist vielleicht 3 mal mit seinem neuen Fahrrad gefahren und sich dann doch für ein anderes entschieden! Er möchte es gerne verkaufen. Ich schicke einen Link mit da stehen dann alle Daten bei. Die Rahmengröße ist 60cm!!!!!!! 28 Zoll! 700€ VB! Gerne einfach bescheid geben, vorbei kommen und Probefahren :) https://www.schmitz.bike/produktdetailseite/pegasus-premio-sl-disc-8-anniversary-2022-diamant
Beim bundesweiten „Blitzermarathon“ in dieser Woche (zuweilen auch „Speedweek“ genannt) müssen Autofahrer neben versteckten Blitzern auch mit Verkehrskontrollen rechnen. Darf die Polizei dabei auch auf dem Handy nach Blitzer-Apps suchen? Die Rechtslage. Darf die Polizei bei einer Verkehrskontrolle mein Smartphone überprüfen, um nachzusehen, ob dort eine Blitzer-App läuft? Antwort: Es kommt darauf an. Nach Paragraf 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist grundsätzlich nicht schon das bloße Installieren, wohl aber das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen eines Geräts, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie Geschwindigkeitsmessungen anzeigt, v e r b o t e n. Dazu können auch Blitzer-Apps zählen, wenn sie während der Fahrt zur Vorwarnung des Fahrers genutzt werden.
Aufgeschnappt: " Der liebe Gott muss die verrückten Menschen aber lieben!" "Wie kommst Du denn darauf?" "Na ja, er macht so viele davon!" Wünsche einen gepflegten Umgang mit allen Menschen Klaus