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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung und hoffe auf eure Einschätzung. Es geht um die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023. Diese habe ich erst am 13.06.2025 erhalten. Meines Wissens endet die gesetzliche Abrechnungsfrist jedoch am 31.12.2024, sodass die Abrechnung verspätet ist. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und mich auf § 556 Abs. 3 BGB berufen, da Nachforderungen bei verspäteter Abrechnung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Nun hat die Hausverwaltung meinen Widerspruch zurückgewiesen. Zur Begründung führen sie an, dass die Verzögerung nicht von ihnen zu vertreten sei. Konkret schreiben sie, dass: • die Heizkostenabrechnung erst im März 2025 von der Abrechnungsfirma vorlag • notwendige CO₂-Daten (nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz) erst im Januar 2025 vom Versorger geliefert wurden • sie die Abrechnung deshalb nicht früher erstellen konnten Ich soll nun eine Nachzahlung in Höhe von 650 € leisten. Meine Frage: Ist diese Begründung ausreichend, damit die verspätete Abrechnung dennoch wirksam ist? Oder bleibt es dabei, dass die Nachforderung ausgeschlossen ist, weil die Frist überschritten wurde? Vielen Dank für eure Hilfe!
Sehr weicher Daunenfußsack in Dunkelblau. Er hat zwei Einsätze, einmal einen dünneren und einmal einen dickeren. Das ist sehr praktisch. Wir haben den Sack für den Buggy benutzt. Er hat auch Löcher für die Gurte. Er weist ein paar Flecken auf und beim Wintereinsatz hat sich eine Naht am Reißverschluss gelöst. Ist aber dennoch bereit für die nächste Runde. Abholung Belziger Str. Ecke Eisenacher Str.
Ich löse mein Nähhobby auf, braucht noch jemand was? Stoffreste, Nähgarn, Garn für die Overlock, Knöpfe, Nähfüsse, Nadeln.. Gebt mir einfach, was ihr mir dafür geben wollt 😊
Ich verschenke alte Bettlaken und Bettbezüge. Sie sind schon etwas verwaschen, aber zum Abdecken beim Umzug oder beim Streichen sicher noch gut zu verwenden.