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Guten Abend an alle, bekanntlich ist die Hornerstraße, die seit Dekaden für den Autoverkehr von der Humboldstraße Richtung Bismarckstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist, seit einiger Zeit für Fahrradfahrer in der Gegenrichtung freigegeben. Es kommt hier täglich zu mehr oder weniger riskanten „Begnungen“ dieser Verkehrsteilnehmer. Nun ist es das eine, als Verkehrsteilnehmer auf die gegenseitige Rücksicht nach der StVO (Paragraf 1) zu achten; etwas anderes ist es, dass ein Autofahrer nach dieser StVO gehalten ist, beim „Überholen“ eines Radfahrers einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einzuhalten hat. Ok, das sind in diesem Bereich oftmals eher 40 Centimeter… Wie passt das zusammen? Was passiert bei Unfällen? Macht sich die Verkehrsbehörde hier nicht seit Jahren einen „schlanken Fuß“ ? Beste Grüße aus dem Viertel!
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Biete hier einen so gut wie nicht genutzten Karton Pastellkreiden inkl. einer angebrochenen Dose Fixierspray und noch gutes Zeichen- und Pastellkreiden Papier (angebrochen) dazu.
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