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siehe Bildergalerie... oder hier als Text: "So abstoßend echter „Hass“ sein kann, verletzt er doch für sich genommen kein Gesetz und darf daher auch nicht mit einer Straftat gleichgesetzt werden." Zitat von: www.afd.de/meinungsfreiheit abgerufen am 25.2.24 DIE AKTUELLE GESETZGEBUNG LAUTET: Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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