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Betriebskostenabrechnung 2024

Ich habe jetzt mitbekommen, dass einige Nachbarn Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 erhalten haben und sehr hohe Nachzahlungen leisten müssen. Ich bin jetzt in dem Thema Sozialleistungen kein Profi aber unter Umständen stehen Ihnen, wenn die Nachzahlungen Sie überfordern, einmalig Zahlungen durch das Jobcenter oder das Sozialamt zu. Das müssen Sie aber unter Umständen sehr schnell beantragen. Die Stadt München bietet auch Mietberatungen an. Wenn bei Ihnen also gerade "Land unter" ist, wenden Sie sich am besten SOFORT oder aber spätestens nächste Woche an die Mietberatung. https://stadt.muenchen.de/service/info/mietberatung/1074551/

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SPM/BVK Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2024

Liebe Nachbarn, ich gehe davon aus, dass eine Vielzahl von Ihnen gestern und vorgestern die Betriebskostenabrechnungen der SPM für das Jahr 2024 in ihren Briefkästen hatten. Nach 4 Jahren in denen wir hier von der Firma Ackermann - mehr dilettantisch als qualifiziert - "betreut" wurden, hatten sicherlich viele die Hoffnung, dass mit dem Wechsel der Hausverwaltung Ruhe eingekehrt. Nun gut, es scheint sich dann wohl eher zu zeigen, dass selbst eine Firma Ackermann im Punkt Schlechtleistung noch zu übertreffen ist. Weit zu übertreffen ist. Die teilweise geforderten 100+x% Steigerungen bei den Betriebskostenvorauszahlungen dürften zu 99,9999% nicht haltbar und durchsetzbar sein. Es gibt auf dieser Welt jedenfalls keinen mir bekannten Index, auf den sich dies begründen liesse. Ob es auf der Welt einen gibt, ist aber auch egal. Der in der Bundesrepublik Deutschland anzuwendende Index dürfte, je nachdem von welcher Basis man ausgeht, maximal eine Steigerung von 6% rechtfertigen. Bei bisher 100 Euro wären also allenfalls dann 106 Euro möglich. Aber ganz sicher nicht bei 100 Euro in Zukunft 200 Euro oder 250 Euro. Aus 1.000 Euro im Jahr lassen sich schwerlich - eigentlich gar nicht - 2.500 Euro im Jahr herleiten. Das mag ein Fehler sein. Fehler sind ja grundsätzlich auch verzeihlich. Auch Mieter können und sollten durchaus Fehler der Hausverwaltung gegenüber der Hausverwaltung verzeihen. Nur, ein solcher Fehler hätte Mitarbeitern einer Hausverwaltung, bei denen man zumindest mal geringe Grundkenntnisse bezüglich der Thematik vorraussetzen darf, NIE UND NIMMER passieren dürfen. Bereits bei einer einfachen Prüfung der erstellten Abrechnungen durch die Hausverwaltung hätte dort auffallen müssen, dass die mit den Schreiben geforderten Vorauszahlungen nicht korrekt sein können. Daher ist an dem Punkt eigentlich davon auszugehen, dass die Abrechnungen vor versandt an die Mieter nicht geprüft wurden. Ist es bei der SPM wie bei der Firma Ackermann? Sind die Mieter egal, solange man sich selbst irgendwie durchwurschtelt? Hat sich eigentlich schonmal jemand gefragt, warum Fehler immer nur zu Lasten der Mieter auftreten? Das scheint mir irgendwie ein merkwürdigen Phänomen zu sein. In 4Tagen ist Heiligabend. in 11 Tagen haben wir den Jahreswechsel. Eine Zeit, in der auch uns Mietern eigentlich einmal Ruhe und Sicherheit gelassen werden sollte. Die Hausverwaltung führt am kommenden Montag 22. Dezember 2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr die letzte Mietersprechstunde durch. Dann ist erst wieder im neuen Jahr am 09. Januar 2026 eine solche Sprechstunde vorgesehen. Wollen Sie den mit der vorliegenden Abrechnung verbunden Ärger und die damit verbundene Unsicherheit wirklich unkommentiert mit über die Feiertage mit ins neue Jahr nehmen? Wollen Sie wirklich die kommende Zeit der Ruhe und des Friedens damit verbringen, zu grübeln ob Sie demnächst 100 Euro, 150 Euro oder gar 250 Euro und mehr, monatlich mehr zahlen müssen? Ich würde ALLEN die betroffen sind raten, noch am Montag hier für Klarheit und Sicherheit zu sorgen. Ich würde hier eine Klärung im Rahmen eines persönlichen Gespräches empfehlen. Daher mein Rat an Sie. Nehmen Sie am Montag ihre Abrechnung in die Hand, gehen Sie in die Mietersprechstunde und klären Sie den Sachverhalt. Auch wenn die Sprechstunde am Montag offiziell erst um 14:00 Uhr beginnt. Ich bin mir sicher, dass die Hausverwaltung hier keinen Mieter abweisen wird, der schon um 08:30 Uhr oder 09:00 Uhr um Gehör bittet. Das notwendige menschliche Verständnis dort vorrausgesetzt, wird man Sie dort sicherlich freundlich und engagiert empfangen und Ihr Anliegen umgehend klären und klarstellen. Frühes Erscheinen hätte auch den Vorteil, dass bei der zu erwartenden Anzahl von Ratsuchenden Mietern, eine Entzehrung über einen ganzen Tag sicherlich auch im Sinne der Hausverwaltung wäre. Mieter denen aufgrund von Guthaben Rückzahlungen zustehen würde ich abschliessend noch dringend empfehlen, bei der Hausverwaltung anzufragen, auf welcher Basis diese sich eine Frist von bis zu 8 Wochen für die Auszahlungen einräumt. Sie können sich natürlich auch in den kommenden Tagen und Wochen schriftlich an die Hausverwaltung wenden. Was schriftliche Anfragen bringen und wann man dann auf diese Anfragen mit Antworten rechnen kann, haben ja bereits viele Mieter erfahren die sich seinerzeit an die Hausverwaltung Ackermann gewandt hatten. Ich würde mich übrigens freuen, wenn Sie evtl. auch Ihre Nachbarn über den Post informieren würden. Ich wünsche euch allen eine schöne und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang in das Jahr 2026. Vorallem wünsche ich uns allen, dass sowohl Hausverwaltung und Vermieterin dann doch nochmal irgendwann zu der Einsicht kommen, dass es sich bei den von diesen "betreuten" Mietern dann doch tatsächlich um Menschen und nicht um Objekte zur Renditesteigerung handelt.

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Habe meine Betriebskostenabrechnung 2024 bekommen

Hallo liebe Nachbarn, ich habe dann heute tatsächlich auch meine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2024 bekommen. Mir stehe ein Guthaben von 871,69 Euro - siehe Seite 1 - zur Auszahlung zu. Das hält die SPM allerdings nicht davon ab - siehe Seite 3 - meine Vorauszahlungen ab dem 01. Februar 2026 um 165 Euro zu erhöhen. Nun gut, für die Auszahlung des Guthabens in Höhe von 871,69 Euro räumt sich SPM selbst eine großzügige Bearbeitungsfrist von bis zu 8 (in Worten: ACHT) Wochen ein. Passt irgendwie nicht zu meinem Mietvertrag und den darin enthaltenen Vereinbarungen. Ich habe SPM dann heute umgehend per CASAVI (Eingangsbestätigung habe ich bereits)und per Mail - in Kopie anbei - mitgeteilt, dass ich mein Guthaben mit den Mietzahlungen für Januar 2026 und Februar 2026 verrechnen werde. Die Vorauszahlungen reduziere ich ab dem 01. April 2026. Sollte SPM das anders sehen, habe ich sie um umgehende Mitteilung gebeten und mitgeteilt, dass ich dann sehr zeitnah eine gerichtliche Klärung in die Wege leiten werde. Ihr habt Fragen? Nur zu!

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