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Jetzt kostenlos anmeldenIn der letzten Versammlung des Stadtentwicklungsauschuss wurde der Weg für die „Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans zwischen Neubrück, Brück und Rath-Heumar, zum Bebauungsplanverfahren „Brück Rather Steinweg“ (Beschluss vom 7.11.24) und zum Bebauungsplanverfahren „Madaus Gartenland / Neubrücker Ring) frei gemacht. Dies bedeutet, dass nun die Stadt Ihre Pläne für die Bebauung der Felder öffentlich vorstellen und zur Diskussion stellen muss! Worum geht es bei der Öffentlichkeitsbeteiligung? Die Stadt ist verpflichtet in einer öffentlichen Veranstaltung Ihre Bebauungspläne offen zu legen. Die Bürgerinnen und Bürger können hierzu entweder vor Ort oder später online Stellungnahmen abgeben, die jede einzeln von den verantwortlichen Stellen geprüft beantwortet werden müssen. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt, an dem alles auf den Tisch kommen muss, was uns als betroffene Bürgerinnen und Bürger rund um die geplante Bebauung interessiert oder betrifft! Bitte kommen Sie deshalb am 8.7. nach Ostheim, um mit uns für die Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück kämpfen.
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