Deine Nachbar:innen interessieren sich für:
Jetzt kostenlos anmeldenSchöner Teppich 90×160cm zu verschenken
Kisten, diverse Gardinenstangen, Raumteiler, Damen- Motorradhose (Größe 38), Boxen, Auflaufformen
NEUES 1000 Teile 🧩 Nichtraucher Haushalt ohne Tiere

Seit 2021 werden zusätzliche Kosten für den Verbrauch von Öl oder Erdgas zur Beheizung erhoben. Früher konnten Vermieter die Kosten vollständig auf ihre Mieter umlegen. Mit dem neuen Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten müssen sich Vermieter nun an den Kosten für Kohlendioxid beteiligen. Bei Gas- und Ölzentralheizungen wird der CO2-Preis zwischen Mieter und Vermieter seit 2023 aufgeteilt. Je energieeffizienter ein Haus ist, desto höher ist der Anteil, den Mieter tragen müssen. In schlecht gedämmten Gebäuden mit ineffizienter Heizung zahlen Vermieter hingegen den Löwenanteil. Je schlechter die Dämmung der Fassade eines Gebäudes ist und je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird für das Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Mieter können nur sparen, indem sie effizient heizen. Trotzdem mussten sie bisher die gesamte CO2-Umlage bezahlen. Seit dem 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft. Nun muss der Vermieter die Kohlendioxidkosten für die jeweiligen Anteile berechnen und die Kosten für den jeweiligen Mieter separat in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Die prozentualen Anteile werden anhand eines Stufenmodells und des energetischen Zustands des Wohngebäudes ermittelt. Die Bestimmungen zur Aufteilung der CO2-Kosten gelten für Abrechnungszeiträume der Heiz- und Warmwasserkosten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. CO2-Kosten, die vor dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat eine elektronische Anwendung zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter und solche Mieter bereitgestellt, die sich selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgen. https://co2kostenaufteilung.bundeswirtschaftsministerium.de/schritt1 Auch für Fernwärme gilt die CO2-Kostenaufteilung, doch da sind die Treibhausgas-Emissionen und der CO2-Preis immer unterschiedlich. Fernwärme-Lieferanten sind verpflichtet, auf den Abrechnungen des zurückliegenden Versorgungszeitraums die Gesamtemissionen der gelieferten Fernwärme in kg CO2 und die gesamten CO2-Kosten in Euro auszuweisen. Mit diesen beiden Werten können Sie die Kostenaufteilung zwischen Mietparteien und Besitzerinnen selbst ausrechnen. Wenn Gas nicht nur für Heizung und Warmwasser genutzt wird, sondern auch zum Kochen, muss der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten um 5 Prozent gekürzt werden. Weiterer Link zu diesem Thema https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/so-viel-teurer-macht-der-co2preis-ihre-heizkosten-43806