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Liebe Anbade-Freunde, Ich war in der Havel!!! Es war super!

In der vergangenen Woche kontrollierten unsere Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Aktionswochen von *Roadpol* stadtweit die richtige Nutzung von *Rückhaltesystemen*. Was ist das eigentlich? Unter dem Begriff lassen sich Sicherheitsgurte, Kindersitze und Sitzerhöhungen zusammenfassen. Vorgestern war unsere 2. BVHu vor einer Grundschule in *Spandau* im Einsatz und überprüfte dort die Einhaltung der Gurtpflicht sowie die richtige Sicherung von Kindern in Rückhaltesystemen. Neben den alltäglichen Fahrten kommt es besonders beim „Bringen und Abholen“ darauf an, dass Kinder korrekt angeschnallt und altersgerecht gesichert sind. Was ist zu beachten? Kinder müssen im Auto bis zum *12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m* in einem geeigneten *Kindersitz* gesichert werden. Erst wenn Kinder *mindestens 12 Jahre alt oder 1,50 m groß* sind, dürfen sie ohne Kindersitz – aber *immer mit Sicherheitsgurt* – mitfahren. Besonders wichtig: *Babys unter 15 Monaten* dürfen nur in einer *Babyschale oder einem Reboarder entgegen der Fahrtrichtung* transportiert werden. Grundsätzlich wird empfohlen, Kinder möglichst lange rückwärtsgerichtet fahren zu lassen, da dies zusätzlichen Schutz bietet. Kindersitze müssen eine gültige *EU-Zulassung (z. B. UN ECE R129)* besitzen und korrekt im Fahrzeug befestigt sein, häufig über das *ISOFIX-System.*

https://www.berlin.de/land/kalender/index.php?detail=272290&ls=10&c=56&date_start=04.03.2026