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Hallo zusammen, mit dem neuen Mietspiegel könnten einige Mieter:innen bald ein Mieterhöhungsverlangen erhalten. Ich wollte deshalb einen kleinen Hinweis teilen. Ich habe mich wegen meiner eigenen Mietsituation in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt. Falls ihr ein Mieterhöhungsverlangen bekommt, könnten diese zwei Punkte interessant sein: • War eure Ausgangsmiete überhaupt zulässig? Bei vielen Wohnungen kann die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) eine Rolle spielen. Dabei ist grundsätzlich nicht der neue Mietspiegel entscheidend, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses. Falls ihr den Eindruck habt, dass eure Ausgangsmiete zu hoch gewesen sein könnte, lohnt es sich, das ebenfalls zu prüfen. • Ist die Mieterhöhung selbst zulässig? Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. In Berlin gilt außerdem eine Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren. Nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens habt ihr grundsätzlich bis zum Ablauf des übernächsten Monats Zeit, die Erhöhung zu prüfen und über eine Zustimmung zu entscheiden. Das ist natürlich keine Rechtsberatung – ich wollte den Hinweis einfach teilen, weil ich das selbst erst vor Kurzem gelernt habe. Vielleicht hilft es ja jemandem. 😊 Liebe Grüße
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