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Jetzt kostenlos anmeldenSteuererklärung für 2025: Stichtag ist der 31. Juli 2026 Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte die Frist nicht versäumen. Denn sonst droht ein Verspätungszuschlag. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2025 verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2026 ans Finanzamt übermitteln. Wer die Abgabefrist verpasst und die Steuererklärung zu spät einreicht, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beläuft sich auf 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat der Verspätung. Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden. Ob ein Verspätungszuschlag erhoben wird, liegt in bestimmten Fällen im Ermessen des Finanzamts. Wenn die Steuererklärung jedoch 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht eingegangen ist, muss ein solcher Zuschlag zwingend festgesetzt werden. Ausnahme: Bei einer Steuererstattung, einer Festsetzung der Steuer auf null Euro oder einer rückwirkenden Fristverlängerung kann das Finanzamt auch dann noch auf den Verspätungszuschlag verzichten. Mehr Zeit für die Steuererklärung mit Hilfe von Steuerprofis Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2025 länger Zeit – und zwar bis zum 30. April 2027. Die genannten Fristen gelten für sogenannte Pflichtveranlagungen. Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann eine freiwillige Erklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Zum Beispiel kann in dem Fall die Steuererklärung für 2022 noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Sie haben noch Fragen? Frau Stefanie Lahode leitet die VLH-Beratungsstelle in 58239 Schwerte und steht Ihnen gerne von Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: 02304/201903 bzw. https://Stefanie.Lahode@vlh.de Über die VLH: Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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