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Den 28. Juli 2026 ANREGUNG NACH §24 (GO NRW vom 01.11.2025 (weiteren Verantwortlichen, unseren Medien u. a. zur Information) EINER VERKEHRSBERUHIGTEN ZONE IM BEREICH DER DUISBURGER STRASSE (DEPOT) IN MÜLHEIM AN DER RUHR - SPELDORF Herrn Oberbürgermeister Marc Buchholz unserer Stadt Mülheim an der Ruhr, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, per mail und per Briefpost (Einschreiben) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchholz, dankenswerterweise hatten Sie mir ja auf meinen OFFENEN BRIEF vom 16. Oktober 2025 (siehe Anlage) geantwortet, dass Sie ihn an die zuständigen Stellen weitergeleitet haben. Danach hörte ich allerdings von offizieller Seite nichts mehr. Nun hat sich der offene Prozess weiterentwickelt. Ich habe möglichst viele Speldorfer Bürgerinnen und Bürger in meinen Impuls einbezogen. Dabei hat sich klar herauskristallisiert, dass eine Zone für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht erwünscht sei, denn dann könnten keine Autos mehr die Geschäfte erreichen. Jedoch eine verkehrsberuhigte Duisburger Straße (wie vor dem Theater in Duisburg) im Bereich Hansastraße/Friedhofstraße bis Ruhrorter Straße/Karlsruher Straße oder Emmericher Straße/Heerstraße bis zur Ruhrorter Straße/Karlsruher Straße ist erwünscht. Die Argumente habe ich im OFFENEN BRIEF an Sie, Herr Oberbürgermeister, dargelegt (siehe unten). Es geht also um den Wunsch eines verkehrsberuhigten Bereiches entsprechend "Zeichen 325“ nach der Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 sowie dann mit Nummernänderung von 325 zu 325.1 zum 1.9.2009. Es hat u. a. Gespräche mit Verantwortlichen des Speldorfer Bürger- und Kurvereins e. V., der Interessengemeinschaft Speldorf e. V. (besonders mit dem Vorsitzenden, Herrn Hartmut Meyer), mit Dr. Sigurd Matz, der sachkundig beraten hat, gegeben. In der Vollversammlung der Interessengemeinschaft Speldorf (IGS) für Mitglieder am 27. Mai 2026 im Nice Dining (Golfclub Raffelberg) haben die Mitglieder einem verkehrsberuhigten Bereich auf der Duisburger Straße (beim DEPOT) entsprechend "Zeichen 325“ nach der Verordnung zur Änderung der StVO vom 21. Juli 1980 sowie dann mit Nummernänderung von 325 zu 325.1 zum 1.9.2009 zugestimmt. Sie wollen aber wegen der Möglichkeit, die Geschäfte per Auto zu erreichen, keine Zone für Fußgängerinnen und Fußgänger. Diese Anregung bringe ich in Politik und Verwaltung über Sie, Herr Oberbürgermeister, nach unserer Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 01.11.2025 ein: "... § 24 Anregungen und Beschwerden (1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten. (2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. ..." (https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01112025-gemeindeordnung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-go-nrw-bekanntmachung-der#ss-24-anregungen-und-beschwerden). Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich nehme hiermit mein Recht wahr, mich mit meiner Anregung in Angelegenheit von MH-Speldorf, Duisburger Straße (Depot), an den Rat, die Bezirksvertretung und unsere MHer Verwaltung zu wenden. Ich bitte alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, mein Anliegen überparteilich zu beantworten sowie zu entscheiden. Es geht mir als Mülheimer Bürger um die Zukunft von Speldorf-Zentrum. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die nötigen und notwendigen Prozesse zu begleiten und entsprechend der Gemeindeordnung NRW einzuleiten. SCHON JETZT ALLEN EIN HERZLICHES DANKESCHÖN! Mit freundlichen Grüßen, Siegfried Stoltze. Anlagen: Siehe unten. Baakendorfer Straße 11, 45478 Mülheim an der Ruhr, Telefon 0171/5218628.
Ich habe ein praktisches Einzelbett aus hellem Holz gegen Spende für die Kinderspardose abzugeben, das sich ideal als Gästebett oder für ein Kinderzimmer eignet. Es verfügt über eine Liegefläche von 90 x 200 cm und bietet dank der integrierten Schubladen viel Stauraum. * Helles Holzdesign * Drei geräumige Schubladen für zusätzlichen Stauraum * Liegefläche: 90 x 200 cm * Inklusive Matratze (auf Wunsch) Das Bett ist sehr stabil und die Schubladen gleiten leichtgängig. Es ist eine tolle Lösung, um Platz zu sparen und gleichzeitig eine bequeme Schlafgelegenheit zu haben. Das Bett befindet sich in einem guten, gebrauchten Zustand mit geringen Gebrauchsspuren.
Sofas: Länge ca. 168 cm Tiefe ca. 75 cm Höhe ca. 80 cm Die Sofas sind ein Set und sehr gut erhalten. Ich verschenke sie auch e i n z e l n. Sie stehen an 2 verschiedenen Orten innerhalb von Mülheim und müssen abgeholt werden. Mülheim, Kohlenkamp und in Speldorf.