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Angela Hars führt über den Jüdischen Friedhof Langenfelde, ein jüdischer Begräbnisplatz am S-Bahnhof Langenfelde im Hamburger Stadtteil Stellingen. In der Mitte der 1870er Jahre beschloss der Hamburger Senat die Anlage eines neuen konfessionslosen Zentralfriedhofs außerhalb der inneren Stadt in Hamburg-Ohlsdorf. Die Deutsch-Israelitische (DIG) und die Portugiesisch-Jüdische Gemeinde (PJG) erhielten einen separaten, jedoch nicht eigentümlichen Begräbnisplatz auf dem Friedhof Ohlsdorf an der Ilandkoppel, da auf dem jüdischen Friedhof im Grindelviertel nicht mehr ausreichend Platz zur Verfügung stand. Dies jedoch lehnten die orthodoxen Mitglieder der jüdischen Gemeinde wegen halachischer Verletzungen entschieden ab. Sie bestanden darauf, ein Friedhofsgrundstück ‚auf Ewigkeit’ zu erwerben. Nachdem der Senat der jüdischen Gemeinde einen solchen Verkauf verweigerte, suchte eine kleine Gruppe strenggläubiger Juden außerhalb des Hamburger Gebiets nach einem geeigneten Friedhofsgrundstück. Der Widerstand gegen das Vorhaben dieser orthodoxen Minderheit war jedoch so groß, dass verschiedene Kaufversuche scheiterten. Nach 10-jähriger Auseinandersetzung verhalf schließlich eine Intervention aus der Reichskanzlei Otto von Bismarcks dem Vorhaben zum Erfolg. 1887 konnte die Gruppe um Rabbiner Anschel Stern (1820–1888) und vertreten durch das orthodoxe Hamburger Lehrinstitut „Vereinigte Alte und Neue Klaus“ ein 5.722 m² großes Stück Land im preußischen Stellingen-Langenfelde als Eigentum erwerben. Der Anlage eines religionsgesetzlich zulässigen Friedhofs ‚für die Ewigkeit’ stand damit nichts mehr im Wege. Am 20. Februar 1887 wurde der Friedhof feierlich eingeweiht. Zwischen 1887 und 1941 fanden rund 2.000 Beerdigungen auf dem Friedhof statt. Um auf lange Sicht über ausreichend Platz zu verfügen, wurden zwischen 1893 und 1900 noch weitere angrenzende Grundstücke hinzugekauft, sodass das Friedhofsgelände letztlich 25.364 m² umfasste. Nach 1945 fanden auf dem Friedhof bis auf Ausnahmen keine Beerdigungen mehr statt. Heute ist nur noch der tatsächlich belegte Teil des Geländes im Besitz der jüdischen Gemeinde. Quelle: Wikipedia
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