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Liebe Beueler. Der finale Entwurf der Denkmalbereichssatzung ist seit ein paar Wochen incl. aller begleitenden Schritte fertig. Auch die Erörterung der Offenlegungsergebnisse liegt nach Monaten tabellarisch vor, sodaß sie an die Obere Denkmalbehörde zur Prüfung weitergegeben könnte. Aber das verhindert die aktuelle Ratsmehrheit, indem sie die Zustimmung zur Satzung ohne Begründung verweigert. Verhindern kann sie die Satzung tatsächlich nicht, weil Sie in angemessener Zeit eine rechtsgültige, also Denkmalschutzgesetz-NRW konforme Satzung schaffen muß. Der Rat der Stadt Bonn ist in der Pflicht und hat tatsächlich keine Wahl. Vor einigen Tagen erfuhr ich, daß die ober Denkmalbehörde beim RP in Köln, die Stadt Bonn ermahnt hat, die Satzung spätestens in der Sitzung des Rats am 7.5.2026 zu verabschieden. Lehnt der Rat die Satzung erneut ab oder vertagt sie weiterhin, wird die Obere Denkmalbehörde in den WErkzeugkasten des DEnkmalschutzes greifen und nach §11 DSCHG-NRW eine letzte Frist von einem Jahr setzen. Der vorläufge Schutz gilt dann 1 Jahr weiter. Ist bis dahin keine mit dem Denkmalschutz konforme Satzung verabschiedet, muß die Obere Denkmalbehörde nach §11 DSCHG -NRW eine ordnungsrechtliche VErfügung gegen die Stadt Bonn erlassen, die eine Denkmalbereichssatzung auferlegt, bis die Stadt Bonn eine gültige Satzung verabschiedet hat. Es ist also aktuell davon auszugehen, daß die Denkmalbereichssatzung grundsätzlich nicht mehr aufzuhalten ist. Ob sich aber im Laufe des nun weiterlaufenden Verhandlungsdramas noch gravierende Änderungen eingeschleust werden, ist offen. Ruhe im Karton haben wir erst, mit der endgültigen Satzung. Wir müssen also wachsam bleiben. Ich habe wegen diesem ewigen seit 2005 anhaltenden Geschachere eine Petition beim Landtag eingereicht, um klären zu lassen, wie es zu den zahllosen Merkwürdigkeiten und Versehen kommen konnte. Auch die Stadt Bonn sollte sich an Gesetze gebunden fühlen. Wolfgang Linnemann
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