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Jetzt kostenlos anmeldenLiebe Nachbarn, Wenn Sie oder Ihre Angehörigen eine Pflegestufe haben, entstehet Ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 131.-€ und ab Pflegegrad II haben Sie zusätzlich zum Pfegegrad I, noch Anrecht auf Verhinderungspfege. Ich rechne direkt mit den Pflegekassen ab, für Sie entsteht kein Aufwand oder Kosten. Das Pflegegeld bleibt unberührt. Ich berate Sie gerne.