Hallo ihr Lieben
Bezug nehmend auf das Inserat "Wohnung zu vermieten" , kann ich Euch nur diesen guten Rat geben: Lasst besser die Finger davon !
Die zur Vermietung angegebene Einheit, darf laut Teilungserklärung NICHT für Wohnzwecke vermietet werden.
Dem Eigentümer ist das jedoch egal , Hauptsache das Geld fließt.
Ob die Mieter , wegen seiner rechtlichen Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses, eine Räumungsklage erhalten, ist diesem Menschen egal.
Die letzten Mieter , eine Familie mit 3 kleinen Kindern !!! , bekam nach NUR EINEM MONAT die fristlose Kündigung vom Vermieter.
Sucht Euch lieber eine andere Wohnung, in der ihr keine Angst vor der Räumung haben müsst.